25.07.2005 19:21:39 - X ZB 33/03 |
DE - Schutzfähigkeit - Gericht |
Bundespatentgericht (BPatG) |
Anbieten interaktiver Hilfe Ein Verfahren zum Betrieb eines Kommunikationssystems, bei dem von einem Kunden an seinem Rechner vorgenommene Bedienhandlungen erfaßt, an einen zentralen Rechner gemeldet, dort protokolliert und mit Referenzprotokollen verglichen werden, um dem Kunden, wenn er voraussichtlich sonst keinen Auftrag erteilen wird, an seinem Rechner eine interaktive Hilfe anzubieten, ist als solches nicht dem Patentschutz zugänglich. |
http://www.softwarepatentnews.de/pdf/bghXZB33_03.pdf |