21.06.2004 15:39:38 - X ZB 9/03 |
DE - Schutzfähigkeit - Gericht |
Bundesgerichtshof (BGH) |
Signalfolge GebrMG § 2 Nr. 3 Aus dem Fehlen eines beständigen körperlichen Substrats bei einer als Gebrauchsmuster angemeldeten Erfindung folgt nicht notwendig, daß die Erfindung rechtlich als Verfahren im Sinn des § 2 Nr. 3 GebrMG einzuordnen ist. Einen Schutzausschluß für einen solchen Gegenstand sehen die §§ 1, 2 GebrMG seit Inkrafttreten des Produktpirateriegesetzes nicht vor. Einem auf eine Signalfolge, die ein Programm zum Ablauf auf einem Rechner darstellt, gerichteten Schutzanspruch steht der Schutzausschluß des § 2 Nr. 3 GebrMG nicht entgegen. BGH, Beschl. v. 17. Februar 2004 - X ZB 9/03 - Bundespatentgericht |
http://www.softwarepatentnews.de/pdf/XZB903.pdf |