11.06.2004 16:12:22 - 17 W (pat) 46/02, amtlicher Leitsatz |
DE - Schutzfähigkeit - Gericht |
Bundespatentgericht (BPatG) |
Transaktion im elektronischen Zahlungsverkehr Ein Patentanspruch, der auf die Implementierung einer geschäftlichen Methode mit Datenverarbeitungsmitteln gerichtet ist, kann dann nicht zum Kreis der patentfähigen technischen Erfindungen gerechnet werden, wenn die geschäftliche Methode im Vordergrund steht und die Implementierung sich auf den Einsatz von gängigen Datenverarbeitungsmitteln beschränkt. |
http://www.softwarepatentnews.de/pdf/17046_02.pdf |